Artikel 15 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Installation und Verwendung der Maschinen

The text in RED color is the amended or added text in comparison with the former 98/37/EC machinery directive.


Artikel 15 : Installation und Verwendung der Maschinen

Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht Anforderungen festzulegen, die sie zum Schutz von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern, bei der Verwendung der Maschinen für notwendig erachten, sofern dies keine Veränderungen dieser Maschinen gegenüber den Bestimmungen dieser Richtlinie zur Folge hat.

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