machinerichtlijn 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

 

Die neue Richtlinie 2006/42/EG gilt für Maschinen seit dem 29. Dezember 2009. Wenn Sie Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen, Sicherheitsbauteile sind, was sind die Verfahren, die bei der Zertifizierung Ihrer Produkte gelten wird? 
Für jeden Artikel und Anforderungen der Maschinenrichtlinie, Diese Website durchsuchen:

  1. Identifiziert die Änderungen zwischen den Anforderungen der Maschinen-Richtlinie 1998/37/EC und 2006/42/EC

  2. Für die Maschinen-Richtlinie und um das Wissen bereits von einigen Herstellern erworben integrieren, hebt der Text die neuen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die Identifizierung in rot die Passagen Änderungen vorbehalten und bietet ein Kommentar zu den Punkten, die sind wahrscheinlich mit Verweisen auf andere Links mit gutem Beispiel die Liste der harmonisierten Normen, deren RfU verwechselt werden

  3. Kommentare zu den unterschiedlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie von mehreren offiziellen Quellen veröffentlicht oder wird hauptsächlich von der Europäischen Kommission oder anderen regulatorischen Organismen oder europäischen Normungsgremien veröffentlicht. Diese Kommentare beziehen sich auf die Präambel, die gesetzlichen Bestimmungen in der Satzung festgelegt, die grundlegenden Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen und auf die verschiedenen Anhänge der Richtlinie und insbesondere über die Regeln und Anforderungen an die Hersteller von Maschinen undSicherheitsbauteile erfüllen.

Es erlaubt auch Benutzern von Maschinen und Sicherheitsbauteile zu wissen, ob, wenn die Produkte, die sie kaufen und implementieren erfüllen die Anforderungen und Vorschriften im Rahmen der Europäischen Union (vor allem Standards) und wenn sie nicht im Widerspruch sind wegen des Missbrauchs oder umgeleitet Einsatz von Maschinen.

Diese Kommentare auch Links zu Referenzdokumente geben Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie. Dies ermöglicht OEMs wissen, ob ihre Maschinen immer den Vorschriften entsprechen und auch dies ermöglicht Benutzern zu wissen, ob die Maschinen, die sie kaufen immer konform zu Normen und Vorschriften.

Schließlich werden die verschiedenen Kommentaren auch die Liste der harmonisierten Normen und die verschiedenen Referenzen Dokumente geben Konformitätsvermutung.

Verschiedene Dokumente Klärung Anforderungen bestehen. Mehrere werden von der Europäischen Kommission, verschiedene Veröffentlichung der benannten Stellen und vor allem die Anwendung Führung der Maschinen-Richtlinie in seiner zweiten Ausgabe geschrieben. Die erste Ausgabe ist vom Dezember 2009. Die zweite Ausgabe vom Juni 2010, die Kommentare zu den Anhängen III bis XI der Richtlinie aufgenommen und korrigiert einige Fehler in der ersten Auflage des Leitfadens.

Also diese Website bietet einen Überblick und die Synthese von all diesen offiziellen Dokumenten detailliert die Erläuterungen zu den Anforderungen, die Hersteller von Maschinen und die Informationen, die sie für die Nutzer anwenden müssen.

Scope: Der Vergleich der Richtlinie 2006/42/EG und der Richtlinie 98/37/EG wird in rot in den Text der folgenden Optionen für Artikel I markiert.

g) unvollständige Maschinen

Text der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Vergleich zu der Richtlinie 98/37/EG geändert.

Die Kommentare von den verschiedenen Artikeln der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden nach jedem Artikel der Richtlinie wie folgt zusammen:

Kommentar

Wie in der Richtlinie 98/37/EG, die wir "alten Richtlinie", Artikel rufen I definiert den Umfang. (...)

Original-Kommentare:

Comme dans la que nous Richtlinie 98/37/EG désignerons par «ancienne Richtlinie», l'article premier Definit Le Champ d'application. (...)


Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)

 

Erwägungsgründe

Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Spezielle Richtlinien

Artikel 4 Marktaufsicht

Artikel 5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 6 Freier Warenverkehr

Artikel 7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen

Artikel 8 Spezifische Maßnahmen

Artikel 9 Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial

Artikel 10 Anfechtung einer harmonisierten Norm

Artikel 11 Schutzklausel

Artikel 12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen

Artikel 13 Verfahren für unvollständige Maschinen

Artikel 14 Benannte Stellen

Artikel 15 Installation und Verwendung der Maschinen

Artikel 16 CE-Kennzeichnung

Artikel 17 Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung

Artikel 18 Geheimhaltung

Artikel 19 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 20 Rechtsbehelfe

Artikel 21 Verbreitung von Informationen

Artikel 22 Ausschuss

Artikel 23 Sanktionen

Artikel 24 Änderung der Richtlinie 95/16/EG

Artikel 25 Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 26 Umsetzung

Artikel 27 Ausnahmen

Artikel 28 Inkrafttreten

Artikel 29 Adressaten


Anhänge

Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Grundlegenden Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen für für Design und Fertigung von Maschinen - Allgemeine Grundsätze

Zusammenfassung von Anhang I


1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN

1.1. Allgemeines

1.1.1. Begriffsbestimmungen

1.1.2. Grundsätze für die Integration der Sicherheit

1.1.3. Materialien und Produkte

1.1.4. Beleuchtung

1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung

1.1.6. Ergonomie

1.1.7. Bedienungsplätze

1.1.8. Sitze

1.2. STEUERUNGEN UND BEFEHLSEINRICHTUNGEN

1.2.1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen

1.2.2. Stellteile

1.2.3. Ingangsetzen

1.2.4. Stillsetzen

1.2.4.1. Normales Stillsetzen

1.2.4.2. Betriebsbedingtes Stillsetzen

1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall

1.2.4.4. Gesamtheit von Maschinen

1.2.5. Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten

1.2.6. Störung der Energieversorgung

1.3. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN MECHANISCHE GEFÄHRDUNGEN

1.3.1. Risiko des Verlusts der Standsicherheit

1.3.2. Bruchrisiko beim Betrieb

1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände

1.3.4. Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken

1.3.5. Risiken durch mehrfach kombinierte Maschinen

1.3.6. Risiken durch Änderung der Verwendungsbedingungen

1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile

1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile

1.3.8.1. Bewegliche Teile der Kraftübertragung

1.3.8.2. Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind

1.3.9. Risiko unkontrollierter Bewegungen

1.4. ANFORDERUNGEN AN SCHUTZEINRICHTUNGEN

1.4.1. Allgemeine Anforderungen

1.4.2. Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen

1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen

1.4.2.2. Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung

1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen

1.4.3. Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen

1.5. RISIKEN DURCH SONSTIGE GEFÄHRDUNGEN

1.5.1. Elektrische Energieversorgung

1.5.2. Statische Elektrizität

1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung

1.5.4. Montagefehler

1.5.5. Extreme Temperaturen

1.5.6. Brand

1.5.7. Explosion

1.5.8. Lärm

1.5.9. Vibrationen

1.5.10.    Strahlung

1.5.11.    Strahlung von außen

1.5.12.    Laserstrahlung

1.5.13.    Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen

1.5.14.    Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden

1.5.15.    Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko

1.5.16.    Blitzschlag

1.6. INSTANDHALTUNG

1.6.1. Wartung der Maschine

1.6.2. Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die Instandhaltung

1.6.3. Trennung von den Energiequellen

1.6.4. Eingriffe des Bedienungspersonals

1.6.5. Reinigung innen liegender Maschinenteile

1.7. INFORMATIONEN

1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine

1.7.1.1. Informationen und Informationseinrichtungen

1.7.1.2. Warneinrichtungen

1.7.2. Warnung vor Restrisiken

1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen

1.7.4. Betriebsanleitung

1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung

1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung

1.7.4.3. Verkaufsprospekte

2. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-ANFORDERUNGEN AN BESTIMMTE MASCHINENGATTUNGEN

2.1. NAHRUNGSMITTELMASCHINEN UND MASCHINEN FÜR KOSMETISCHE ODER PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE

2.1.1. Allgemeines

2.1.2. Betriebsanleitung

2.2. HANDGEHALTENE UND/ODER HANDGEFÜHRTE TRAGBARE MASCHINEN

2.2.1. Allgemeines

2.2.1.1. Betriebsanleitung

2.2.2. Tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte

2.2.2.1. Allgemeines

2.2.2.2. Betriebsanleitung .

2.3. MASCHINEN ZUR BEARBEITUNG VON HOLZ UND VON WERKSTOFFEN MIT ÄHNLICHEN PHYSIKALISCHEN EIGENSCHAFTEN

3. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER GEFÄHRDUNGEN, DIE VON DER BEWEGLICHKEIT VON MASCHINEN AUSGEHEN

3.1. ALLGEMEINES

3.1.1. Begriffsbestimmungen

3.2. BEDIENERPLÄTZE

3.2.1. Fahrerplatz

3.2.2. Sitze

3.2.3. Plätze für andere Personen

3.3. STEUERUNG

3.3.1. Stellteile

3.3.2. Ingangsetzen/Verfahren

3.3.3. Stillsetzen/Bremsen

3.3.4. Verfahren mitgängergeführter Maschinen

3.3.5. Störung des Steuerkreises

3.4. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN MECHANISCHE GEFÄHRDUNGEN

3.4.1. Unkontrollierte Bewegungen

3.4.2. Bewegliche Übertragungselemente

3.4.3. Überrollen und Umkippen

3.4.4. Herabfallende Gegenstände

3.4.5. Zugänge

3.4.6. Anhängevorrichtungen

3.4.7.      Kraftübertragung zwischen einer selbstfahrenden Maschine (oder einer Zugmaschine) und einer angetriebenen Maschine

3.5. SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN SONSTIGE GEFÄHRDUNGEN

3.5.1. Batterien

3.5.2. Brand

3.5.3. Emission von gefährlichen Stoffen

3.6. INFORMATIONEN UND ANGABEN

3.6.1. Zeichen, Signaleinrichtungen und Warnhinweise

3.6.2. Kennzeichnung

3.6.3. Betriebsanleitung

3.6.3.1. Vibrationen

3.6.3.2. Mehrere Verwendungsmöglichkeiten

4. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-ANFORDERUNGEN ZUR AUSSCHALTUNG DER DURCH HEBEVORGÄNGE BEDINGTEN GEFÄHRDUNGEN

4.1. ALLGEMEINES

4.1.1. Begriffsbestimmungen

4.1.2. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen

4.1.2.1. Risiken durch mangelnde Standsicherheit

4.1.2.2. An Führungen oder auf Laufbahnen fahrende Maschinen

4.1.2.3. Festigkeit

4.1.2.4. Rollen, Trommeln, Scheiben, Seile und Ketten

4.1.2.5. Lastaufnahmemittel und ihre Bauteile

4.1.2.6. Bewegungsbegrenzung

4.1.2.7. Bewegungen von Lasten während der Benutzung

4.1.2.8.   Maschinen, die feste Ladestellen anfahren

4.1.2.8.1. Bewegungen des Lastträgers

4.1.2.8.2. Zugang zum Lastträger

4.1.2.8.3. Risiken durch Kontakt mit dem bewegten Lastträger

4.1.2.8.4. Risiken durch vom Lastträger herabstürzende Lasten

4.1.2.8.5. Ladestellen

4.1.3. Zwecktauglichkeit

4.2. ANFORDERUNGEN AN MASCHINEN, DIE NICHT DURCH MENSCHLICHE KRAFT ANGETRIEBEN WERDEN

4.2.1. Bewegungssteuerung

4.2.2. Belastungsbegrenzung

4.2.3. Seilgeführte Einrichtungen

4.3. INFORMATIONEN UND KENNZEICHNUNG

4.3.1. Ketten, Seile und Gurteg

4.3.2. Lastaufnahmemittel

4.3.3. Maschinen zum Heben von Lasten

4.4. BETRIEBSANLEITUNG

4.4.1. Lastaufnahmemittel

4.4.2. Maschinen zum Heben von Lasten

5. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-ANFORDERUNGEN AN MASCHINEN, DIE ZUM EINSATZ UNTER TAGE BESTIMMT SIND

5.1. RISIKEN DURCH MANGELNDE STANDSICHERHEIT

5.2. BEWEGUNGSFREIHEIT

5.3. STELLTEILE

5.4. ANHALTEN DER FAHRBEWEGUNG

5.5. BRAND

5.6. EMISSION VON ABGASEN

6. ZUSÄTZLICHE GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-ANFORDERUNGEN AN MASCHINEN, VON DENEN DURCH DAS HEBEN VON PERSONEN BEDINGTE GEFÄHRDUNGEN AUSGEHEN

6.1. ALLGEMEINES

6.1.1. Festigkeit

6.1.2. Belastungsbegrenzung bei nicht durch menschliche Kraft angetriebenen Maschinen

6.2. STELLTEILE

6.3. RISIKEN FÜR IN ODER AUF DEM LASTTRÄGER BEFINDLICHE PERSONEN

6.3.1. Risiken durch Bewegungen des Lastträgers

6.3.2. Risiko des Sturzes aus dem Lastträger

6.3.3. Risiken durch auf den Lastträger herabfallende Gegenstände

6.4. MASCHINEN, DIE FESTE HALTESTELLEN ANFAHREN

6.4.1. Risiken für in oder auf dem Lastträger befindliche Personen

6.4.2. Befehlseinrichtungen an den Haltestellen

6.4.3. Zugang zum Lastträger

6.5. KENNZEICHNUNG

ANHANG II : Erklärungen

ANHANG III : CE-Kennzeichnung

ANHANG IV : Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist

ANHANG V : Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c

ANHANG VI : Montageanleitung für eine unvollständige Maschine

ANHANG VII :

A. Technische Unterlagen für Maschinen

B. Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen

ANHANG VIII : Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen

ANHANG IX : EG-Baumusterprüfung

ANHANG X : Umfassende Qualitätssicherung

ANHANG XI : Von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigende Mindestkriterien für die Benennung der Stellen

German