1 grundlegenden Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen des Anhangs 1 - Definitionen - Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

The text in RED color is the amended or added text in comparison with the former 98/37/EC machinery directive.


1. GRUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZANFORDERUNGEN

1.1. ALLGEMEINES

Comment:

The definitions have been completed in order to bring it into line with the definitions proposed in the standards.

Original Comment:

Les définitions ont été complétées afin de se mettre en accord avec les définitions proposées dans les normes.

1.1.1. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck

a) "Gefährdung" eine potenzielle Quelle von Verletzungen oder Gesundheitsschäden;

b) "Gefahrenbereich" den Bereich in einer Maschine und/oder in ihrem Umkreis, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit einer Person gefährdet ist;

c) "gefährdete Person" eine Person, die sich ganz oder teilweise in einem Gefahrenbereich befindet;

d) "Bedienungspersonal" die Person bzw. die Personen, die für Installation, Betrieb, Einrichten, Wartung, Reinigung, Reparatur oder Transport von Maschinen zuständig sind;

e) "Risiko" die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit und der Schwere einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens, die in einer Gefährdungssituation eintreten können;

f) "trennende Schutzeinrichtung" ein Maschinenteil, das Schutz mittels einer physischen Barriere bietet;

g) "nichttrennende Schutzeinrichtung" eine Einrichtung ohne trennende Funktion, die allein oder in Verbindung mit einer trennenden Schutzeinrichtung das Risiko vermindert;

h) "bestimmungsgemäße Verwendung" die Verwendung einer Maschine entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung;

i) "vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung" die Verwendung einer Maschine in einer laut Betriebsanleitung nicht beabsichtigten Weise, die sich jedoch aus leicht absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann.

German